Gibt es Regelungen ? Die Art und Weise, wie eine Blower-door-Messung durchgeführt werden soll, wird in DIN EN 13829 und DIN EN ISO 9972 beschrieben. Anforderungen zur Luftdichtheit enthält DIN 4108 Teil 7 und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Nach DIN 4108 Teil 7 gilt ein Gebäude als ausreichend luftdicht, wenn der n50-Wert <= 3 1/h für Gebäude mit freier Lüftung bzw. <= 1,5 1/h für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen beträgt. Diese Werte gelten auch bei der Energieeinsparverordnung. Sie müssen eingehalten werden und bedürfen des Nachweises, wenn bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste für Gebäude mit Fensterlüftung ein reduzierter mittlerer Luftwechsel (0,6 1/h statt 0,7 1/h) oder eine eingesetzte Lüftungsanlage rechnerisch berücksichtigt werden soll.
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