SACHVERSTÄNDIGENBÜRO
UND BÜRO FÜR MEDIATION
DR. KLAUS VOGEL


Um was geht es bei der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden?
Durch entsprechende Planung,  Materialauswahl und handwerkliche Ausführung soll die Gebäudehülle so gestaltet werden, dass die Luft nicht unkontrolliert durch Ritzen, Löcher und  Spalten in das bzw. aus dem Gebäude strömen kann.

Warum soll eine zu hohe Luftdurchlässigkeit vermieden werden?
Energieeinsparung
Die verbesserte Wärmedämmung hat dazu geführt, dass die Lüftungswärmeverluste durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und das Betätigen der Fenster prozentual an Bedeutung zugenommen haben. Sie können mehr als 50% am gesamten Wärmeverlust ausmachen. Eine besonders große Bedeutung erlangt die Thematik bei Gebäuden, in denen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt wird. Hier soll die Wärme der verbrauchten Luft für die Erwärmung der frischen Luft genutzt werden. Das kann nur dann befriedigend erreicht werden, wenn möglichst viel Innenraumluft das Haus über den Wärmetauscher und nicht über irgendwelche Seitenwege verlässt.

Vermeidung von Bauschäden
Im Winter kann feuchtwarme Innenraumluft durch Undichtigkeiten in die Konstruktion (z.B. Dach) gelangen. Auf ihrem Weg nach außen kommt sie in immer kältere Bereiche. Da kalte Luft nicht soviel Wasserdampf aufnehmen kann wie warme, besteht die Gefahr von zum Teil örtlich begrenzter Tauwasserbildung. Damit erhöhen sich die Feuchten der Baustoffe (z.B. Sparren), wodurch für Pilzwachstum günstige Bedingungen geschaffen werden können. Je nach Ausmaß des Feuchteeintrags und der Trocknungsmöglichkeiten kann es dann zu mehr oder weniger großen Bauschäden kommen.

Höherer Wohnkomfort
Undichte Gebäudeteile werden nicht nur bei Wind, sondern in der kalten Jahreszeit auch bei Windstille aufgrund des Auftriebs der warmen Luft im Haus von kalter Luft durchströmt (Kamineffekt). Zugerscheinungen und Kaltluftseen im Fußbodenbereich sind die Folge. Eine luftdichte Schicht kann hier für Abhilfe sorgen und die Behaglichkeit erhöhen.

Schutz vor Schall und Gerüchen
Dort, wo sich Luft problemlos durch Bauteile bewegt, können sich auch Luftschall und Gerüche gut ausbreiten. Eine Luftdichtheitsschicht wirkt somit positiv auf den Schallschutz und lässt die Gerüche dort, wo sie entstanden sind.

Bedarfsgerechte Lüftung
Die Forderung nach einer möglichst luftdichten Gebäudehülle ruft bei einer Reihe von ZeitgenossINNen ein bedrückendes Gefühl im Brustraum hervor. Es wird vermutet, dass unsere Häuser so dicht gemacht werden sollen, dass wir quasi in Thermosflaschen leben. Es versteht sich von selbst, dass dies nicht beabsichtigt sein kann. Aus hygienischen Gründen darf natürlich nicht auf eine ausreichende Lüftung verzichtet werden. Dies kann durch mehrmals täglich durchgeführtes Stoßlüften oder durch den Einsatz einer Lüftungsanlage erreicht werden. Die Lüftung kann damit auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtet und entsprechend geregelt werden. Das ist beim “Lüften über Undichtigkeiten” nicht möglich, denn hier bestimmt die Witterung und nicht der Mensch über die Lüftungsintensität.

Gibt es ein Messverfahren?
Für die Überprüfung der Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes kann ein speziell dafür entwickeltes Gerät (Blower-door) eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein leistungsfähiges Gebläse, das mit Hilfe eines Metallrahmens in eine Tür- oder Fensteröffnung eingebaut wird. Die verbleibende Öffnung wird mit einem luftdichten Gewebe verschlossen.
Mit dem regelbaren Gebläse können nun in dem Gebäude verschiedene, gegenüber den Außenverhältnissen herrschende Luftdrücke eingestellt werden. Diese Druckdifferenzen und das geförderte Luftvolumen werden an entsprechenden Messinstrumenten abgelesen und dokumentiert bzw. automatisiert erfasst.
Mit diesen Messergebnissen können verschiedene Kennwerte für die Beurteilung der Luftdurchlässigkeit berechnet werden. So gibt beispielsweise der häufig verwendete n50-Wert an, wie oft in einer Stunde bei 50 Pascal Differenzdruck das gesamte Raumluftvolumen ausgetauscht wird (Beispiel: 2,0 1/h).

Gibt es Regelungen ?
Die Art und Weise, wie eine Blower-door-Messung durchgeführt werden soll, wird in DIN EN 13829 und DIN EN ISO 9972 beschrieben. Anforderungen zur Luftdichtheit enthält DIN 4108 Teil 7 und die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Nach DIN 4108 Teil 7 gilt ein Gebäude als ausreichend luftdicht, wenn der n50-Wert <= 3 1/h für Gebäude mit freier Lüftung bzw. <= 1,5 1/h für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen beträgt. Diese Werte gelten auch bei der Energieeinsparverordnung. Sie müssen eingehalten werden und bedürfen des Nachweises, wenn bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste für Gebäude mit Fensterlüftung ein reduzierter mittlerer Luftwechsel (0,6 1/h statt 0,7 1/h) oder eine eingesetzte Lüftungsanlage rechnerisch berücksichtigt werden soll.

Bilder: Vogel